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BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 45.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Personalratsbeteiligung bei der Versetzung eines Dienststellenleiters - Auslegung von auslaufendem bzw. außer Kraft getretenem Recht - Revisibilität von landespersonalvertretungsrechtlichen Vorschriften
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.1989 - 4 S 3215/88
- BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 45.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 45.89
Der Auslegung von auslaufendem bzw. außer Kraft getretenem Recht kommt aber - ungeachtet der Frage der Revisibilität landespersonalvertretungsrechtlicher Vorschriften (vgl. hierzu Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ) - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 45.89
Der Auslegung von auslaufendem bzw. außer Kraft getretenem Recht kommt aber - ungeachtet der Frage der Revisibilität landespersonalvertretungsrechtlicher Vorschriften (vgl. hierzu Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ) - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85
Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 45.89
Der Auslegung von auslaufendem bzw. außer Kraft getretenem Recht kommt aber - ungeachtet der Frage der Revisibilität landespersonalvertretungsrechtlicher Vorschriften (vgl. hierzu Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ) - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 67.85
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Falle der Unwirksamkeit der …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 45.89
Der Auslegung von auslaufendem bzw. außer Kraft getretenem Recht kommt aber - ungeachtet der Frage der Revisibilität landespersonalvertretungsrechtlicher Vorschriften (vgl. hierzu Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ) - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils m.w.N.).